Dekorationsbild: Kursleiterin mit Teilnehmern, Gebäude einer Volkshochschule

Satzung der Volkshochschule Kolbermoor

Die Stadt Kolbermoor erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der

Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

§ 1 Allgemeines

(1) Die Stadt Kolbermoor unterhält die Volkshochschule als öffentliche Einrichtung.

(2) Die Volkshochschule ist Mitglied im Bayerischen Volkshochschulverband.

§ 2 Aufgabe

(1) Die Volkshochschule dient der Weiterbildung von Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern.

(2) Sie ist in ihrer Arbeit an Verfassung und an Gesetz sowie an Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Stadt Kolbermoor gebunden. Sie arbeitet parteipolitisch und weltanschaulich nicht richtungsgebunden sowie unabhängig von Interessengruppen.

(3) Alle Veranstaltungen müssen vom Geist der Meinungsfreiheit getragen sein.

(4) Die Volkshochschule hat die Aufgabe, ein umfassendes, fachlich und regional differenziertes und ausgewogenes Weiterbildungsangebot zu erstellen. Es orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und am gesellschaftlichen Bedarf.

(5) Die Volkshochschule steht jedermann offen. Sie ermöglicht allen Einwohnerinnen und Einwohnern, auch den Bildungsbenachteiligten den Zugang zur Weiterbildung. Die Teilnahme kann an Zugangsvoraussetzungen geknüpft werden.

§ 3 Leitung der Volkshochschule

(1) Die Volkshochschule wird durch eine/n hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiter/in

geleitet. Sie/er ist verantwortlich für die Arbeit der Volkshochschule.

(2) Ihr/ihm obliegt die fachliche Zuständigkeit und Verantwortung sowie die inhaltliche

Verantwortung des Weiterbildungsangebotes.

§ 4 Kursleiter und Referenten

(1) Die Kursleiter und die Referenten üben ihre Tätigkeit an der Volkshochschule nebenberuflich aus. Kursleiter erhalten für die jeweilige Dauer eines Arbeitsabschnittes an der Volkshochschule, Referenten für bestimmte Veranstaltungen einen Lehrauftrag (Werkvertrag).

(2) Den Kursleitern wird die Freiheit der Lehre gewährleistet.

(3) Der Leiter/die Leiterin der Volkshochschule beruft nach Möglichkeit regelmäßig die Kursleiter zu einer Versammlung ein.

§ 5 Organisation

(1) Die Leistungen der Volkshochschule erstrecken sich auf die Durchführung der Kurse, Seminare und sonstigen Veranstaltungen entsprechend der Ausschreibung.

(2) Organisatorisch bedingte Änderungen wie Wechsel des Veranstaltungsortes, des Kursleiters, des Zeitpunkts oder des Kurstermins sind vorbehalten, ebenso eine notwendige Kürzung bzw. Absage der Veranstaltungen.

(3) Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt und können im Büro der Volkshochschule abgeholt oder mit Freiumschlag zugeschickt werden.

§ 6 Teilnahmebedingungen

(1) Der Vertrag zwischen der Teilnehmerin/dem Teilnehmer und der Volkshochschule Kolbermoor kommt mit der Anmeldung zustande. Die förmliche Anmeldung erfolgt schriftlich (per e-mail, Fax oder online), telefonisch oder persönlich. Als Anmeldung gilt auch die Bezahlung der Gebühr oder die Teilnahme an einer vhs-Veranstaltung.

(2) Es können nur komplette Kurse gebucht werden.

(3) Es erfolgen keine Anmeldebestätigungen. Eine Benachrichtigung an die Teilnehmer erfolgt nur, wenn der Kurs belegt ist, die Kursdaten sich ändern oder die Veranstaltung ausfällt.

(4) Wird bei Kursbeginn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann nach Absprache mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Kurs dennoch durchgeführt werden, wenn sich diese mit einer Erhöhung der Gebühren oder mit einer Verkürzung der Kursdauer bei gleichbleibenden Gebühren

einverstanden erklären.

(5) Die Volkshochschule kann von Veranstaltungen zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die verpflichtete Dozentin bzw. der verpflichtete Dozent verhindert ist.

§ 7 Teilnehmerentgelte

Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Volkshochschule Kolbermoor werden grundsätzlich Teilnehmergebühren erhoben. Näheres regelt die Satzung über die Erhebung von Gebühren (Gebührensatzung vhs Kolbermoor).

§ 8 Hausordnung und Hausrecht

(1) Die Volkshochschule ist im Rathaus und anderen Räumen der Stadt Kolbermoor sowie in anderen angemieteten Räumen zu Gast. Die Hausordnung der einzelnen Veranstaltungsorte ist Vertragsbestandteil. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erkennt sie als verbindlich an.

(2) In allen städtischen Objekten sowie den angemieteten Räumlichkeiten herrscht Rauchverbot.

(3) In den Kursräumen ist die Aufstellung der Möbel nicht zu verändern bzw. der vorherige Zustand wieder herzustellen.

(4) Schwere Verstöße gegen die Hausordnung berechtigen die Volkshochschule, die Teilnehmerin/den Teilnehmer vom weiteren Kursbesuch auszuschließen.

§ 9 Haftung

(1) Jede/r Teilnehmer/Teilnehmerin der Volkshochschule, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten, sind für die pflegliche Behandlung des Volkshochschuleigentums, das ihnen zur Benutzung überlassen wurde, verantwortlich.

(2) Jede/r Teilnehmer/Teilnehmerin der Volkshochschule haftet für alle von ihm zu vertretenden Beschädigungen und Verunreinigungen in den Unterrichtsräumen oder am Volkshochschuleigentum. Das gleiche gilt bei Verlust von Schuleigentum. Bei Minderjährigen haften die gesetzlichen Vertreter.

(3) Die Volkshochschule übernimmt gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an allen Veranstaltungen der Volkshochschule nur die Haftung für Unfälle im Umfang ihrer Haftpflichtversicherung. Eine weitergehende Haftung, besonders für Beschädigungen und Abhandenkommen von Gegenständen, ist ausgeschlossen.

(4) Bei Kinderkursen bezieht sich die Aufsichtspflicht nur auf die Kurszeiten.

§ 10 Datenschutz

Zum Zweck der effektiven Teilnehmerbetreuung speichert die Volkshochschule intern Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten und Bankverbindung. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht weiter gegeben.

§ 11 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren

für die Volkshochschule Kolbermoor
(Gebührensatzung vhs Kolbermoor)

zuletzt geändert durch Satzung vom 27.01.2022

 

 

Aufgrund der Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Kolbermoor folgende Satzung:

§ 1 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner

  1. Die Stadt Kolbermoor erhebt für Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule Gebühren nach der Maßgabe der nachfolgenden Satzungsbestimmungen.
  2. Gebührenschuldner ist, wer die Volkshochschule Kolbermoor in Anspruch nimmt. Für die Gebührenschuld haften die gesetzlichen Vertreter als Gesamtschuldner.

§ 2 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren

  1. Die Gebührenschuld entsteht mit Vertragsschluss.
  2. Die Gebühren sind mit Kursbeginn fällig.
  3. Überschreitet die Teilnehmerin/der Teilnehmer den Zahlungstermin, so ist die Volkshochschule berechtigt, die Teilnehmerin/den Teilnehmer vom weiteren Besuch der Veranstaltungen auszuschließen. Die Kursgebühr bleibt in voller Höhe fällig. Eventuelle Mahn- und Verwaltungskosten gehen zu Lasten der Teilnehmerin/des Teilnehmers.
  4. Die Kosten für Lehrbücher, für Kopien und für Verbrauchsmaterial werden von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer selbst getragen.
  5. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Ersatz der von ihm nicht besuchten Kursstunden. Dieses gilt auch, wenn die Kursstunden krankheitsbedingt nicht besucht werden konnten.
  6. Eine stundenweise Berechnung der Teilnehmergebühren (z. B. bei späterem Eintritt) erfolgt nicht.

§ 3 Gebührenhöhe

  1. Die Gebühren werden für die alle Bereiche der Volkshochschule Kolbermoor grundsätzlich in Übereinkunft und in Absprache aller Volkshochschulen im Mangfalltal festgelegt (Anlage 1).
  2. Bei Vorträgen wird die Teilnehmergebühr jeweils im Einzelfall festgelegt.

§ 4 Ermäßigungen 

  1. Inhabern der Bayerischen Ehrenamtskarte gewährt die Volkshochschule Kolbermoor 30% auf einen Kurs pro Semester (max. 30 €).
  2. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.

 

§ 5 Rücktritt

Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann von der Anmeldung zurücktreten

- bis 10 Tage vor Kursbeginn kostenfrei,
- ab dem 9. Tag vor Kursbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 5 € zu entrichten,
- ab dem 4. Tag vor Kursbeginn ist die halbe Kursgebühr, mind. aber 5 € zu entrichten,
- ab dem Tag vor dem Kursbeginn ist die volle Kursgebühr zu entrichten.

In Absprache mit der Volkshochschule kann im Falle eines Rücktritts von der Anmeldung eine geeignete Ersatzperson gestellt werden.

Im Einzelfall können gesonderte Rücktrittsregelungen gelten.

 

 

§ 6 Unterrichtsausfall

Wegen Erkrankung oder Verhinderung des Kursleiters ausgefallene Kurstundenwerden nachgeholt.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Kolbermoor, den 30. Juli 2014

 

gez.

 

Kloo

Erster Bürgermeister

 

Anlage 1 zur Gebührensatzung der vhs Kolbermoor

3. Änderungssatzung

Fassung vom 20. Dezember 2021
Gültig ab 1. Februar 2022

Die Gebühren der vhs Kolbermoor werden grundsätzlich in Übereinkunft und Absprache aller Volkshochschulen im Mangfalltal festgelegt. Je nach Programmbereich gelten unterschiedliche Richtwerte.

Programmbereich 1 / Gesellschaft

Vorträge                             Euro 10 / 90 Min
Für Exkursionen, Besichtigungen, Seminare und weitere Einzelveranstaltungen gilt kein Richtwert

Programmbereich 2 / Beruf und EDV

Beruf:                                  Euro 15 / 90 Min
EDV:                                     Euro 15 / 90 Min

Programmbereich 3 / Sprachen

4 Teilnehmende:             Euro 16,50 / 90 Min
5-6 Teilnehmende:         Euro 13,00 / 90 Min
7- Teilnehmende            Euro 9,50 / 90 Min

Programmbereich 4 / Gesundheit

6-8 Teilnehmende:         Euro 10,80 / 90 Min
9- Teilnehmende            Euro 8,00 / 90 Min

Programmbereich 5 / Kultur und Gestalten

Richtwert:                          Euro 8,00 / 90 Min

Programmbereich 6 / Junge vhs

Richtwert:                          Euro 8,00 / 90 Min

 

Unsere Programmbereiche





Theater und Oper

organisiert von Rudolf Lechermann

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt auf unter Tel. 08031/92111/e-mail: musikfan48@freenet.de


LE PARC

Aufführung Freitag, 19.4., 19.30 Uhr

Choreographie Angelin Preljocaj. Musik Wolfgang Amadeus Mozart.

Ballett in drei Akten und einem Epilog (1994)

Le Parc handelt von den Phasen einer galanten Verführung und bietet einen faszierenden Blick auf die flüchtigen Momente der Liebe. Im Verlauf des Geschehens entwickelt sich ein Spiel zwischen Verlockung und Hingabe, zwischen aufkeimenden und enttäuschten Liebschaften, zwischen flüchtigen und doch lange nachhallenden Begegnungen. Als eine Adaption des Briefromas Gefährliche Liebschaften von Choderlos de Laclos von 1782 und weiteren Werken der Epoche, wirft Angelin Preljocaj einen zeitgenössischen Blick auf die stark stilisierten Traditionen und Regeln für die Liebe und das Leben des 17. und 18. Jahrhunderts. Die Choreographie spielt mit Elementen sowohl aus dem klassischen als auch dem zeitgenössischen Ballett, was den Tänzer:innen äußerste Präzision abfordert. Das Hauptpaar kommt sich über die drei Akte des Balletts immer näher und findet schließlich im letzten Pas de deux, das als „fliegender Kuss“ bekannt geworden ist, zusammen. Angelin Preljocaj hatte Le Parc 1994 für das Ballett der Opéra de Paris mit Isabelle Guérin and Laurent Hilaire in den Hauptrollen geschaffen. 


LUCREZIA / DER MOND

Donnerstag, 2. Mai, 19.30 Uhr

Komponist Ottorino Respighi / Carl Orff.

Libretto von Claudio Guastalla, Reduzierte Fassung von Richard Whilds (2024)
Libretto vom Komponisten nach dem gleichnamigen Märchen der Gebrüder Grimm, Reduzierte Fassung von Takénori Némoto (2007).

Un atto in tre momenti (1937)/ Ein kleines Welttheater (1939)
Premiere des Opernstudios am 24. April 2024
In italienischer und deutscher Sprache. Mit deutschen Übertiteln. Neuproduktion.


IL TROVATORE

Aufführung Samstag, 29.6., 19 Uhr

Komponist Giuseppe Verdi.
Libretto von Salvatore Cammarano, fertiggestellt von Leone Emanuele Bardare, nach El trovador von Antonio García Gutiérrez.

Oper in vier Akten (acht Bildern) (1853)
In italienischer Sprache. Mit Übertiteln in deutscher und englischer Sprache

„Wenn Du nach Indien fährst und nach Zentralafrika, wirst Du den Trovatore hören.“ Neun Jahre nach der triumphalen Uraufführung hatte Verdis Oper eine weltweite Popularität erreicht, die den Komponisten zu dieser Bemerkung hinriss. Der Stoff könnte kaum düsterer sein: Eine Zigeunerin, die den Tod ihrer Mutter auf dem Scheiterhaufen rächen will; ein Graf, der mit der Hinrichtung dieser Zigeunerin seinen Nebenbuhler ins Mark treffen will; eine grauenvolle Wahrheit, die im Todesmoment enthüllt wird. Sämtliche Ingredienzen von Verdis szenischem Reichtum treten hervor: unheimliche Klangwelten, schroffe Kontraste, vokale Brillanz, opulente Tableaux. Die schlüssige Erzählweise weicht der Variation suggestiver musikalischer Bilder, mit denen Verdi „dem wichtigsten Teil des Dramas“ diente: der Rache


Aktuelles

22.01.2024 12:13

Radioaktivität


Kat: Allgemein
13.09.2022 12:41

Kurse und "Offener Treffpunkt Deutsch"


Kat: Allgemein
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Kontakt

vhs Kolbermoor

Rathausplatz 1
83059 Kolbermoor

Tel.: 08031 98338
E-Mail: info@vhs-kolbermoor.de

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch:
09:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 - 18:00 Uhr

Anmeldung außerdem auch im Bürgerbüro im Rathaus Tel.: 08031 2968 100

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