Die Stadt Kolbermoor erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:
§ 1 Allgemeines
(1) Die Stadt Kolbermoor unterhält die Volkshochschule als öffentliche Einrichtung.
(2) Die Volkshochschule ist Mitglied im Bayerischen Volkshochschulverband.
§ 2 Aufgabe
(1) Die Volkshochschule dient der Weiterbildung von Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern.
(2) Sie ist in ihrer Arbeit an Verfassung und an Gesetz sowie an Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Stadt Kolbermoor gebunden. Sie arbeitet parteipolitisch und weltanschaulich nicht richtungsgebunden sowie unabhängig von Interessengruppen.
(3) Alle Veranstaltungen müssen vom Geist der Meinungsfreiheit getragen sein.
(4) Die Volkshochschule hat die Aufgabe, ein umfassendes, fachlich und regional differenziertes und ausgewogenes Weiterbildungsangebot zu erstellen. Es orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und am gesellschaftlichen Bedarf.
(5) Die Volkshochschule steht jedermann offen. Sie ermöglicht allen Einwohnerinnen und Einwohnern, auch den Bildungsbenachteiligten den Zugang zur Weiterbildung. Die Teilnahme kann an Zugangsvoraussetzungen geknüpft werden.
§ 3 Leitung der Volkshochschule
(1) Die Volkshochschule wird durch eine/n hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiter/in
geleitet. Sie/er ist verantwortlich für die Arbeit der Volkshochschule.
(2) Ihr/ihm obliegt die fachliche Zuständigkeit und Verantwortung sowie die inhaltliche
Verantwortung des Weiterbildungsangebotes.
§ 4 Kursleiter und Referenten
(1) Die Kursleiter und die Referenten üben ihre Tätigkeit an der Volkshochschule nebenberuflich aus. Kursleiter erhalten für die jeweilige Dauer eines Arbeitsabschnittes an der Volkshochschule, Referenten für bestimmte Veranstaltungen einen Lehrauftrag (Werkvertrag).
(2) Den Kursleitern wird die Freiheit der Lehre gewährleistet.
(3) Der Leiter/die Leiterin der Volkshochschule beruft nach Möglichkeit regelmäßig die Kursleiter zu einer Versammlung ein.
§ 5 Organisation
(1) Die Leistungen der Volkshochschule erstrecken sich auf die Durchführung der Kurse, Seminare und sonstigen Veranstaltungen entsprechend der Ausschreibung.
(2) Organisatorisch bedingte Änderungen wie Wechsel des Veranstaltungsortes, des Kursleiters, des Zeitpunkts oder des Kurstermins sind vorbehalten, ebenso eine notwendige Kürzung bzw. Absage der Veranstaltungen.
(3) Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt und können im Büro der Volkshochschule abgeholt oder mit Freiumschlag zugeschickt werden.
§ 6 Teilnahmebedingungen
(1) Der Vertrag zwischen der Teilnehmerin/dem Teilnehmer und der Volkshochschule Kolbermoor kommt mit der Anmeldung zustande. Die förmliche Anmeldung erfolgt schriftlich (per e-mail, Fax oder online), telefonisch oder persönlich. Als Anmeldung gilt auch die Bezahlung der Gebühr oder die Teilnahme an einer vhs-Veranstaltung.
(2) Es können nur komplette Kurse gebucht werden.
(3) Es erfolgen keine Anmeldebestätigungen. Eine Benachrichtigung an die Teilnehmer erfolgt nur, wenn der Kurs belegt ist, die Kursdaten sich ändern oder die Veranstaltung ausfällt.
(4) Wird bei Kursbeginn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann nach Absprache mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Kurs dennoch durchgeführt werden, wenn sich diese mit einer Erhöhung der Gebühren oder mit einer Verkürzung der Kursdauer bei gleichbleibenden Gebühren
einverstanden erklären.
(5) Die Volkshochschule kann von Veranstaltungen zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die verpflichtete Dozentin bzw. der verpflichtete Dozent verhindert ist.
§ 7 Teilnehmerentgelte
Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Volkshochschule Kolbermoor werden grundsätzlich Teilnehmergebühren erhoben. Näheres regelt die Satzung über die Erhebung von Gebühren (Gebührensatzung vhs Kolbermoor).
§ 8 Hausordnung und Hausrecht
(1) Die Volkshochschule ist im Rathaus und anderen Räumen der Stadt Kolbermoor sowie in anderen angemieteten Räumen zu Gast. Die Hausordnung der einzelnen Veranstaltungsorte ist Vertragsbestandteil. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erkennt sie als verbindlich an.
(2) In allen städtischen Objekten sowie den angemieteten Räumlichkeiten herrscht Rauchverbot.
(3) In den Kursräumen ist die Aufstellung der Möbel nicht zu verändern bzw. der vorherige Zustand wieder herzustellen.
(4) Schwere Verstöße gegen die Hausordnung berechtigen die Volkshochschule, die Teilnehmerin/den Teilnehmer vom weiteren Kursbesuch auszuschließen.
§ 9 Haftung
(1) Jede/r Teilnehmer/Teilnehmerin der Volkshochschule, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten, sind für die pflegliche Behandlung des Volkshochschuleigentums, das ihnen zur Benutzung überlassen wurde, verantwortlich.
(2) Jede/r Teilnehmer/Teilnehmerin der Volkshochschule haftet für alle von ihm zu vertretenden Beschädigungen und Verunreinigungen in den Unterrichtsräumen oder am Volkshochschuleigentum. Das gleiche gilt bei Verlust von Schuleigentum. Bei Minderjährigen haften die gesetzlichen Vertreter.
(3) Die Volkshochschule übernimmt gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an allen Veranstaltungen der Volkshochschule nur die Haftung für Unfälle im Umfang ihrer Haftpflichtversicherung. Eine weitergehende Haftung, besonders für Beschädigungen und Abhandenkommen von Gegenständen, ist ausgeschlossen.
(4) Bei Kinderkursen bezieht sich die Aufsichtspflicht nur auf die Kurszeiten.
§ 10 Datenschutz
Zum Zweck der effektiven Teilnehmerbetreuung speichert die Volkshochschule intern Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten und Bankverbindung. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht weiter gegeben.
§ 11 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Volkshochschule Kolbermoor
(Gebührensatzung vhs Kolbermoor)
zuletzt geändert durch Satzung vom 27.01.2022
Aufgrund der Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Kolbermoor folgende Satzung:
§ 1 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner
§ 2 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren
§ 3 Gebührenhöhe
§ 4 Ermäßigungen
§ 5 Rücktritt
Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann von der Anmeldung zurücktreten
- bis 10 Tage vor Kursbeginn kostenfrei,
- ab dem 9. Tag vor Kursbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 5 € zu entrichten,
- ab dem 4. Tag vor Kursbeginn ist die halbe Kursgebühr, mind. aber 5 € zu entrichten,
- ab dem Tag vor dem Kursbeginn ist die volle Kursgebühr zu entrichten.
In Absprache mit der Volkshochschule kann im Falle eines Rücktritts von der Anmeldung eine geeignete Ersatzperson gestellt werden.
Im Einzelfall können gesonderte Rücktrittsregelungen gelten.
§ 6 Unterrichtsausfall
Wegen Erkrankung oder Verhinderung des Kursleiters ausgefallene Kurstundenwerden nachgeholt.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kolbermoor, den 30. Juli 2014
gez.
Kloo
Erster Bürgermeister
Anlage 1 zur Gebührensatzung der vhs Kolbermoor
3. Änderungssatzung
Fassung vom 20. Dezember 2021
Gültig ab 1. Februar 2022
Die Gebühren der vhs Kolbermoor werden grundsätzlich in Übereinkunft und Absprache aller Volkshochschulen im Mangfalltal festgelegt. Je nach Programmbereich gelten unterschiedliche Richtwerte.
Programmbereich 1 / Gesellschaft
Vorträge Euro 10 / 90 Min
Für Exkursionen, Besichtigungen, Seminare und weitere Einzelveranstaltungen gilt kein Richtwert
Programmbereich 2 / Beruf und EDV
Beruf: Euro 15 / 90 Min
EDV: Euro 15 / 90 Min
Programmbereich 3 / Sprachen
4 Teilnehmende: Euro 16,50 / 90 Min
5-6 Teilnehmende: Euro 13,00 / 90 Min
7- Teilnehmende Euro 9,50 / 90 Min
Programmbereich 4 / Gesundheit
6-8 Teilnehmende: Euro 10,80 / 90 Min
9- Teilnehmende Euro 8,00 / 90 Min
Programmbereich 5 / Kultur und Gestalten
Richtwert: Euro 8,00 / 90 Min
Programmbereich 6 / Junge vhs
Richtwert: Euro 8,00 / 90 Min
vhs Kolbermoor
Rathausplatz 1
83059 Kolbermoor
Tel.: 08031 98338
E-Mail: info@vhs-kolbermoor.de
Montag - Mittwoch:
09:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag:
14:00 - 18:00 Uhr
Anmeldung außerdem auch im Bürgerbüro im Rathaus Tel.: 08031 2968 100